
ist in der frühen Neuzeit der ein Haus mit mindestens einer Grundherrschaft besitzende, der Landesherrschaft unterworfene Adel. Landsasse Brunner, O., Land und Herrschaft, 5. A. 1965; Lieberich, H., Landherren und Landleute, 1964
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die Bezeichnung für jene Adeligen im Heiligen Römischen Reich, die im Gegensatz zum reichsunmittelbaren Adel nicht direkt dem Kaiser, sondern der Landeshoheit eines Landesherrn unterworfen waren.
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/L/Landsassiger_Adel/landsassiger_adel.htm

landsässiger Adel. Bezeichnung für Adelsfamilien, die nicht den Reichsständen angehören und ein Haus mit mindestens einer Grundherrschaft besitzen. Der landsässige Adelige war verpflichtet, für den Schutz seiner Bauern zu sorgen und sich mit einem angemessenen Kontingent am militärischen Aufgebot ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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